Alter Wein in neuen Schläuchen .... eine Stellungnahme der LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen zu den Empfehlungen des Expertenrates [www.lag-bw.de/index.php?menuid=18&downloadid=53&reporeid=77] (Größe: 36 kB; Downloads bisher: 161; Letzter Download am: 09.09.2010)
Baden-Württembergs Kultusminister Rau in einem Interview mit der TAZ vom 30. 12. 2009: [6]
TAZ: Es gibt ein Recht auf Bildung in der UN-Konvention - die auch Sie unterzeichnet haben.
Rau: Das allgemeine Recht auf Bildung wird dadurch erfüllt, dass ich Kindern die bestmögliche Förderung ermögliche.
TAZ: Die UN-Konvention sieht aber vor, dass jedes Kind das Recht auf eine allgemeinbildende Schule hat - und keine Schule zugewiesen bekommt.
Rau: Die UN kann uns keine Vorschriften über die Umsetzung der Grundsätze machen. Dafür sind wir verantwortlich.
Aus dem Bericht über eine 46,3 Mio-Grundsanierung eines Sonderschulzentrums (Rohräckerschule) im Kreis Esslingen. Stuttgarter Zeitung, 22. 12. 2009
...Die politisch gewollte Integration von Sonderschülern in Regelschulen hat keinen Einfluss auf das Projekt. Nach der entsprechenden UN-Konvention, würde es kaum Verschiebungen