Neues Urteil zur Eingliederungshilfe

Berlin (kobinet), 30. März 2007 

Das deutsche Bundeskabinett hat die Unterzeichnung der UN-Konvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" sowie eines ergänzenden Fakultativprotokolls beschlossen.

UN-Konvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen"

Mit der Unterschrift unter die UN-Konvention am 30. März 2007 "wird Deutschland zu den ersten zeichnenden Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gehören", wird nicht ohne Stolz vermeldet. "Die schnelle Zeichnung des Übereinkommens durch Deutschland versteht sich darüber hinaus als Beispiel für andere Staaten", gibt das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer begleitenden Erklärung bekannt.

Das Übereinkommen ist das erste universelle Rechtsdokument, in dem bestehende Menschenrechte an die spezifische Lebenssituation behinderter Menschen angepasst werden, erläutert das Ministerium und führt aus: "Ziel ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden. Das Abkommen macht deutlich, dass die verbrieften Menschenrechte behinderten Menschen in gleicher Weise wie allen Menschen zustehen. Daher finden sich in ihm zum einen grundlegende Normen - zum Beispiel das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit. Zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen wurden jedoch auch neue Regelungen aufgenommen - unter anderem zur Barrierefreiheit oder zur Rehabilitation."

Zusatzprotokoll wird unterzeichnet

Zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens wird ein gesonderter Vertragsausschuss für die Rechte behinderter Menschen bei den Vereinten Nationen eingerichtet, dem die Vertragsstaaten im regelmäßigen Turnus berichten, heißt es im Pressetext. Behindertenvertreter haben immer auf die Wichtigkeit dieser Bestimmung hingewiesen.

Umso erfreulicher ist die Ankündigung, dass "Deutschland auch ein Zusatzprotokoll" unterzeichnet, das die Befugnisse des Vertragsausschusses um die Möglichkeit zu einer Individualbeschwerde und zu Staatenbesuchen erweitert.
"Deutschland zeigt auch mit dieser Entscheidung, welch hohen Stellenwert es dem Übereinkommen beimisst und dass die daraus resultierenden Verpflichtungen zum integralen Bestandteil seiner Politik für die Belange behinderter Menschen werden", so das Ministerium abschließend.