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Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention durch die EU

Pressemitteilung des Instituts für Menschenrechte

"Alle Organe der Union - Parlament, Rat und Kommission - haben nun die Konvention zu beachten, und der Europäische Gerichtshof kann dies kontrollieren. Außerdem ist bereits bestehendes Unionsrecht im Lichte der Konvention auszulegen. Damit werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen europaweit gestärkt" erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

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