Sie sind hier:  Aktuelles  /  Aktuelle Themen  /  Behindertenrechtskonvention 

Inhalt Mitte

2 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

DIE BILANZ FUER DEUTSCHLAND IST BESCHÄMEND

Eltern legen Zwischenbericht über schulische Integration vor

Seit zwei Jahren ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von 2006 für Deutschland rechtsgültig. Nach der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat im Dezember 2008 erlangte die Konvention am 26. März 2009 den Rang eines Bundesgesetzes.

Heute, zwei Jahre danach, muss die Bundesregierung der UNO einen ersten Zwischenbericht vorlegen, in dem sie die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention dokumentiert. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS mitteilt, gelingt es der Bundesregierung jedoch nicht, den Bericht fristgerecht vorzulegen.

Deshalb dokumentieren die Elternverbände zum heutigen Jahrestag für 11 Bundesländer den Stand der Umsetzung der Bildungs-Verpflichtungen aus der UN-Konvention.

 

Dabei lässt sich im Überblick feststellen: Die Bilanz ist für Deutschland beschämend.

 

Die UN-Konvention verpflichtet die Staaten unter anderen zum Aufbau eines „inklusiven Bildungssystems“. In der Gesamtwertung der Konvention heißt das:

  • Ungehinderter, d.h. auch selbst bestimmter Zugang von Menschen mit Behinderung zum gemeinsamen Lernen im Regelschulsystem,
  • Individuell angemessene Vorkehrungen für eine hochwertige Bildung
  • Gesellschaftliche Teilhabe

 

Nach zwei Jahren hat allein das Land Hamburg einen individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen gesetzlich eingeführt. Sämtliche anderen Bundesländer verweigern Menschen mit Behinderung weiter die Selbstbestimmung in Sachen Bildung.

 

Nennenswerte Erfolge bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in die Regelschulen haben nur die Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein vorzuweisen.

 

Absichtserklärungen und erste, wenn auch zögerliche Planungsschritte für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems sind erkennbar in den Ländern NRW, Saarland, Rheinland-Pfalz und Berlin.

 

Die Länder Hessen und Niedersachsen sprechen von Inklusion, treffen aber bisher keine geeigneten Maßnahmen, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Im Land Hessen liegt ein Gesetzentwurf vor, der Kinder mit Behinderung pauschal den Regelschulen zuweist, aber für ihre Förderung keinerlei Ressourcen bereit stellen will.

 

Die Länder Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg schließlich bilden in Deutschland die Achse der Integrationsverweigerer. Unter dem Deckmantel inklusiver Rhetorik wird die Integration von SchülerInnen mit Behinderung weiterhin tatkräftig behindert.

 

Den gesamtne Text der Pressemitteilung und die ausführlichen Länderberichte können Sie hier herunterladen:

PM Elternverbände für inklusive Bildung (Größe: 183 kB; Downloads bisher: 272; Letzter Download am: 17.05.2012)

 

 



Nach oben.       Drucken