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Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention

Am 19. Dezember hat auch der Bundesrat der Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Mit dieser Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Rechte für mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt verbindlich festgelegt. Es ist eine Konvention über Menschenrechte. Es geht nicht um Spezialrechte für eine besondere Gruppe, sondern es geht um universelle Menschenrechte, die jedem zustehen. Das besondere dieser Behindertenrechtskonvention ist, dass diese universellen Menschenrechte aus einer besonderen Perspektive betrachtet werden - nämlich aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung - mit ihren typischen Unrechtserfahrungen und ihren unterschiedlichen Lebenslagen.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Offizielle Deutsche Übersetzung (Größe: 138 kB; Downloads bisher: 502; Letzter Download am: 17.05.2012)

UN-Konvention - Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. (Größe: 153 kB; Downloads bisher: 504; Letzter Download am: 17.05.2012)


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Stellungnahme des Verbandes Sonderpädagogik e.V.  zur UN-Konvention (Größe: 38 kB; Downloads bisher: 876; Letzter Download am: 17.05.2012)

WZBrief Bildung- Sonderschule behindert Chancengleichheit (Größe: 81 kB; Downloads bisher: 550; Letzter Download am: 17.05.2012)


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