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Auf dem Weg zur Schule für alle?
Eine Studie von Prof. Dr. Jutta Schöler, Prof. Dr. Kerstin Merz-Atalik und Dr. Carmen Dorrance
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich: Vergleich ausgewählter europäischer Länder und Empfehlungen für die inklusive Bildung in Bayern
Aus dem Vorwort
Seit knapp zwei Jahren gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen aller Kinder – mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Am 26. März 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten, die die Vertragsstaaten verpflichtet, ein inklusives Schulsystem auf allen Ebenen zu schaffen. Die Erkenntnis, dass gemeinsames Lernen und die damit verbundene Ausrichtung auf individuelle Förderung allen Kindern zugute kommt, findet auch in Deutschland zunehmend Anklang. Das Erlernen von sozialer Kompetenz und Toleranz, aber auch der individuelle Lernfortschritt und die soziale Integration funktionieren in heterogenen Gruppen wesentlich besser – zum Wohle aller Kinder mit und ohne Behinderung. Doch die bildungspolitische Realität bleibt oft noch weit hinter dieser theoretischen Erkenntnis zurück. Während einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin den Umbau hin zu einem inklusiven Schulsystem vorantreiben, halten andere Bundesländer am ‚Aussortieren’ der Kinder und an den Förderschulen fest. Insbesondere das bayerische Schulsystem, in dem nur ca. 12,5% der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden, gerät mit der UN-Konvention unter erheblichen Reformdruck. Angesichts des etablierten Förderschulsystems und mangelnder individueller Förderangebote an Regelschulen stellt der neue Rechtsanspruch die bayerische Bildungspolitik vor große strukturelle und pädagogische Herausforderungen. Ob der von der Staatsregierung proklamierte Weg der „Inklusion durch Kooperation“ den Ansprüchen an ein inklusives Bildungssystem gerecht wird, darf bezweifelt werden.
Die gesamte Studie finden Sie hier