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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses des Ministerrats vom 3. Mai 2010
"Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung"
Die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen oder chronischen Erkrankungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot soll nach dem Ministerratsbeschluss vom 3. Mai 2010 unter Berücksichtigung der VNBehindertenrechtskonvention und unter der Berücksichtigung pädagogischer Erkenntnisse und Erfahrungen weiterentwickelt werden.
Für die generelle Aufhebung der gesonderten Pflicht zum Besuch einer Sonderschule neben der allgemeinen Schulpflicht ist eine Änderung des Schulgesetzes, des Privatschulgesetzes und sonstiger Rechtsvorschriften erforderlich, die zum Schuljahr 2013/2014 vorgesehen ist. Unabhängig von diesen Rechtsänderungen bzw. im Vorgriff auf sie sollen in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 nachstehende Entwicklungen ( s. Download )
eingeleitet werden.
Den kompletten Text finden Sie hier:
Übergangsregelungen BW Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung (Größe: 53 kB; Downloads bisher: 717; Letzter Download am: 17.05.2012)
Inklusion ist Pflicht, braucht Motivation und Verantwortung
Stellungnahme zu den Regelungen zur Umsetzung des Beschlusses vom Ministerrat „Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung (Größe: 35 kB; Downloads bisher: 316; Letzter Download am: 17.05.2012) “
Bildungswegekonferenz - ein Merkblatt für Eltern