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Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg
Umbruch oder Mogelpackung?
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurf für die Änderung des Schulgesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule hat die grün-rote Landesregierung eines ihrer wichtigsten bildungspolitischen Projekte auf den Weg gebracht. „Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen können und gefördert werden“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer.Pressemitteilung des Kultusministeriums
Gesetzesentwurf "Einführung der Gemeinschaftsschule als neue Schulart (Größe: 203 kB; Downloads bisher: 129; Letzter Download am: 17.05.2012)
Stellungnahme der LAG BW "Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen"
"in der vorliegenden Fassung des Gesetzes werden Gemeinschaftsschulen keine wirklichen inklusiven Schulen. Die viel zu allgemeinen Formulierungen und fehlenden konkreten Vorgaben eröffnen halbherzigen Konzepten, die lediglich einer kleinen Gruppe "ausgewählter Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen die Möglichkeit geben, an einer Gemeinschaftsschule zu lernen, Tür und Tor. Ein wesentlicher Beitrag zum Umbau des gegenwärtigen Schulsystems hin zu einem inklusiven Schulsystem wird damit nicht geleister son dern lediglich suggeriert.".
Ausführlicher Kommentar und Anmerkungen zu den Regelungen im einzelnen (Größe: 189 kB; Downloads bisher: 154; Letzter Download am: 17.05.2012)
Stellungnahme der GEW (Größe: 70 kB; Downloads bisher: 124; Letzter Download am: 17.05.2012)