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Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention
Am 19. Dezember hat auch der Bundesrat der Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Mit dieser Behindertenrechtskonvention werden erstmals die Rechte für mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt verbindlich festgelegt. Es ist eine Konvention über Menschenrechte. Es geht nicht um Spezialrechte für eine besondere Gruppe, sondern es geht um universelle Menschenrechte, die jedem zustehen. Das besondere dieser Behindertenrechtskonvention ist, dass diese universellen Menschenrechte aus einer besonderen Perspektive betrachtet werden - nämlich aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung - mit ihren typischen Unrechtserfahrungen und ihren unterschiedlichen Lebenslagen.Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem
Aber: Uns im Ländle kann die UN nichts vorschreiben
TAZ-Interview mit Kultusminister Helmut Rau (Sie haben keine Berechtigung zum Herunterladen.)
Spiegel-Online: Interview mit dem Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Kobinet Nachrichten: UN-Konvention in Hessen nicht gültig?
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Offizielle Deutsche Übersetzung (Größe: 138 kB; Downloads bisher: 256; Letzter Download am: 29.07.2010)
UN-Konvention - Schattenübersetzung des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. (Größe: 153 kB; Downloads bisher: 181; Letzter Download am: 30.07.2010)
Stellungnahme des Verbandes Sonderpädagogik e.V. zur UN-Konvention (Größe: 38 kB; Downloads bisher: 470; Letzter Download am: 29.07.2010)
Kommentar in der ZEIT vom 23.12.2008
Fachkongress "alle inklusive"
Artikel im Spiegel 2/2009
WZBrief Bildung- Sonderschule behindert Chancengleichheit (Größe: 81 kB; Downloads bisher: 320; Letzter Download am: 29.07.2010)