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Rechtsgutachten Prof. Dr. Eibe Riedel
Das Recht auf Regelschule gilt sofort!
Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention nun schon seit dem vergangenen Jahr für Deutschland rechtsgültig ist, werden weiter Kinder gegen ihren Willen in Sonderschulen zugewiesen. Das war zum laufenden Schuljahr so. Und das soll offenbar auch zum kommenden Schuljahr so bleiben. Die Landesregierungen lassen sich mächtig Zeit mit der Umsetzung der Konvention - und fühlen sich dabei auch noch im Recht. Schreibt die Konvention doch nur den sukzessiven Aufbau eines inklusiven Bildungssystems vor.Doch sie irren: das hat der Völkerrechtler Prof. Eibe Riedel in einem neuen Rechtsgutachten festgestellt, das die BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen mit Unterstützung des SoVD heute in Berlin vorgestellt hat. Das individuelle Recht auf die Regelschule gilt! Und zwar schon seit einem Jahr. Gut Aussichten also für Gerichtsverfahren.
Gutachten zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fakultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem (Größe: 39 kB; Downloads bisher: 1070; Letzter Download am: 02.02.2012)