Eltern haben "die Wahl" - im SSA Lörrach (6/2025)
In BaWü haben die Eltern der Kinder mit festgestelltem sonderpädagoischen Bildungsangebot die Wahlmöglichkeit zwischen einer inklusiven Beschulung und einem SBBZ, also einer Sonderschule.
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Lörrach konnten die Eltern jetzt aber auch folgendes wählen, wohlgemerkt auf einem Formular des SSA: "inklusives Gruppenangebot an der Karl-Rolfus-Schule".
Es handelt sich hierbei um ein "Angebot" einer privaten Sonderschule, das Kind in einer "Außenstelle" zu unterrichten. Rechtlich handelt es sich um die Kooperation einer privaten Sonderschule mit einer privaten allgemeinen Schule in den Außenstellen-Räumen der privaten Sonderschule.
Es ist also mitnichten "inklusiv". Die Schüler*innen sind und bleiben Sonderschüler*innen, auch wenn die Karl-Rolfus-Schule das immer wieder als Inklusion verkauft. Dass sich nun auch ein Schulamt diesen Etiketten-Schwindel zu eigen macht, fanden und finden wir unglaublich - und haben das Kultusministerium eingeschaltet.
Mit Erfolg: Das SSA Lörrach wird sein Formular ändern (müssen). Wir werden genau beobachten, ob das auch wirklich passiert.
Ein Formular übrigens, auf dem sich die Eltern automatisch (!) verpflichten, Eingliederungshilfe zu beantragen, wenn sie eine inklusive Lösung wählen. Das ist natürlich auch nicht zulässig. Hierzu schreibt uns das Kultusministerium: "Ihren Hinweis auf die Eingliederungshilfeleistungen habe ich ebenfalls angesprochen und darauf hingewiesen, dass es hier keinen automatisierten direkten Zusammenhang geben darf."
So ist es. Allerdings ist uns dieser "Hinweis" ein bisschen wenig. Wir werden also auch hier genau beobachten, wie es in Lörrach weitergeht.
Und das Thema ist uns noch einen 2. Teil wert. Denn einige Teile der KuMi-Antwort sind so falsch, dass sie hier noch einmal separat richtig gestellt werden müssen.
© Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V.® | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ