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LAG – Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg
Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.
GEMEINSAM FÜR INKLUSION!
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Dort leben und lernen, wo andere Kinder es auch tun – das ist eine der Grundideen der Inklusion und gleichzeitig das Anliegen unseres Vereins. Als Elterninitiative möchten wir die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen voranbringen.
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Inklusive News
07/2016
ENTTÄUSCHEND
findet die LAG BW Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V., dass die Stelle des Landesbehindertenbauftragten jetzt wieder als Ehrenamt ausgeschrieben wurde.
Während das Land die Einstellung hauptamtlicher Behindertenbeauftragter in den Kommunen sogar finanziell fördert und sich die neue Landesregierung gerade erst in jedem Ministerium diverse neue gut dotierte Stellen "gegönnt" hat, will sie weiterhin keinen hauptamtlichen Landesbehindertenbeauftragten haben.
Dabei hat Gerd Weimer in den vergangenen fünf Jahren mit seinem unermüdlichen und engagierten Einsatz doch eindringlich gezeigt, dass es sich bei diesem Amt um einen anspruchsvollen Fulltime-Job handelt, der dringend in eine bezahlte Tätigkeit umgewandelt und aufgewertet werden muss.
Dazu Kirsten Ehrhardt, für die LAG BW GLGL Mitglied im Landesbehindertenbeirat: "Für mich steckt in der Ausschreibung wieder viel altes Denken: Um die "armen Behinderten" kann man sich auch nebenbei im Ehrenamt kümmern. Dabei geht es doch ganz zentral um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Lebensbereichen und darum, wie Baden-Württemberg seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden will. Ich frage mich außerdem, wie das Land seine Kommunen künftig noch motivieren will, wegen der Wichtigkeit und des Umfangs der Aufgabe ihre Behindertenauftragten fest anzustellen, wenn es selbst dazu nicht bereit ist? Hier hat Baden-Württemberg - wieder einmal - eine wichtige Chance vertan."
Last not least: Heute wird in Stuttgart ja ausführlich über die "geheimen" Nebenabsprachen und vereinbarten Mehrausgaben des Koalitionsvertrages diskutiert. In diese auch das Gehalt eines Landesbehindertenbeauftragten einzustellen, daran hat offenbar keiner der beteiligen Politiker der Grünen oder der CDU gedacht...
07/2016
„SCHULBEGLEITUNG als Beitrag zur Inklusion“ heißt eine neue Publikation der Baden-Württemberg-Stiftung.
Die Broschüre enthält eine Bestandsaufnahme und – besonders interessant – eine Rechtsexpertise, die Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Familienhilfe und Jugendrecht aus Heidelberg erstellt haben.
Die Broschüre kann man downloaden oder als Druckversion kostenlos bestellen:
https://www.bwstiftung.de/publikationen/?tx_news_pi1%5Bsubject%5D=Schulbegleitung+als+Beitrag+zur+Inklusion&tx_news_pi1%5BoverwriteDemand%5D%5Bcategories%5D%5B%5D=&tx_news_pi1%5BoverwriteDemand%5D%5BcategoryConjunction%5D=and&tx_news_pi1%5BoverwriteDemand%5D%5BinitialRestriction%5D=S-T-U
07/2016
BUCHTIPP - "Inklusion kann gelingen" heißt eine neue Publikation der Bertelsmann-Stiftung. Befragt wurden die Preisträger des Jakob-Muth-Preises 2009-2015, was gute schulische Inklusion ausmacht. Sieben Merkmale haben sich herauskristallisiert und werden vorgestellt.
www.bertelsmann-stiftung.de/index.php?id=5641&mid=923&aC=3d03e8de&jumpurl=13
06/2016
BUCHTIPP
„Der bunte Hund im Haus“, heißt die wissenschaftliche Untersuchung von Katharina Müller, Professorin an der Hochschule Mannheim. Sie hat sich in einem Forschungssemester mit „Perspektiven auf Gelingensbedingungen und Hemmfaktoren für inklusive Bildung in Baden-Württemberg“ beschäftigt. Die spannenden Ergebnisse ihrer Arbeit sind jetzt im Beltz-Verlag erschienen:
https://www.beltz.de/de/fachmedien/paedagogik/buecher/produkt_produktdetails/32675-der_bunte_hund_im_haus.html
06/2016
UND IMMER WIEDER: BTG
Für alle, die etwas gegen den derzeitigen Entwurf zum Bundesteilhabegesetz tun wollen:
http://www.der-paritaetische.de/bthg/infosammlung/
06/2016
FILMTIPP
„Uma und ich – Glück, Schmerz und Behinderung“ ist ein besonderer Film, den man in der WDR Mediathek sehen kann. „Als Mutter eines behinderten Kindes bewundern mich andere Leute oft, ich werde auf einen Sockel gestellt. Wie ich das wohl alles schaffen würde und wo ich all die Kraft hernehme, werde ich gefragt. Aber auf diesem Sockel ist es einsam“, hat Tabea, Filmemacherin und Mutter von Uma, einem Mädchen mit einem extrem seltenen Gen-Defekt, einem Interview gesagt:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/menschen-hautnah/video-uma-und-ich---glueck-schmerz-und-behinderung--100.html
06/2016
SAARBRÜCKER ERKLÄRUNG - Auf ihrem Treffen, bei dem das neue BTG im Mittelpunkt stand, verabschiedeten die Bundes- und die Landesbehindertenbeauftragten die sog. „Saarbrücker Erklärung:
06/2016
"NICHT ANGEMESSEN" - KRITIK AUS BERLIN AN KOALITIONSVERTRAG BW -
Anlässlich der jüngst beschlossenen Koalitionsverträge in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eine aktuelle Auswertung dazu veröffentlicht, ob die Koalitionsverträge der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in einigen zentralen Aspekten Rechnung tragen.
Ihr Resümee: "In Rheinland-Pfalz ist es sehr überzeugend gelungen, die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe in vielen Handlungsfeldern aufzugreifen. Dagegen hat die Monitoring-Stelle mit Bedauern festgestellt, dass die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt den Rechten von Menschen mit Behinderungen keinen angemessenen Stellenwert in ihren Regierungsprogrammen einräumen. Sie kritisiert beispielsweise, dass das Erreichen von Inklusion in wesentlichen Lebensbereichen (Wohnen, Bildung, Arbeit) nicht hinreichend als Ziel aufgegriffen wird und die Prüfung landesrechtlicher Reglungen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht als Vorhaben formuliert wird."
Mehr als peinlich für grün-schwarz...
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/meldung/article/nach-den-landtagswahlen-in-baden-wuerttemberg-rheinland-pfalz-und-sachsen-anhalt-monitoring-stelle/
Zur Auswertung:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/monitoring/koalitionsvertraege/
05/2015
IMPULSE INKLUSION - „Neue Wege des Miteinanders gestalten“ – unter diesem Motto hat das Sozialministerium auch in diesem Jahr wieder das Förderprogramm „Impulse Inklusion“ aufgelegt. Gefördert werden Projekte, die besonderen Modellcharakter für die zukünftige Gestaltung Baden-Württembergs haben. Bewerbungsschluss ist der 15.7.2016.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/menschen/menschen-mit-behinderungen/foerderprogramme/projektfoerderung-impulse-inklusion/
05/2016
ZWEI INTERESSANTE AUFSÄTZE - Douglas und Huw Ross aus Berlin machen uns auf zwei ihrer Aufsätze aufmerksam:
" Der erste handelt von der *“personal Advocacy”* (in Neuseeland und vielleicht hier in Deutschland…). Wir haben über längere Zeit bei glgl darüber diskutiert. Wir haben Hinweise auch auf Schweden und Österreich aufgenommen, und die Frage mit-verknüpft, wer für “unsere Leute” auf die Umsetzung der BRK schaut, wenn es uns als Eltern - und eventuell als Familien - nicht mehr gibt. Gerade die Frage der unterstützten Entscheidungsfindung aus der BRK und aus dem General Comment No.1 dazu hat große Bedeutung für uns, da sie das komplexe Thema der rechtlichen Betreuung in Deutschland berührt. Wie können wir diese Frage unter uns diskutieren? Im Rahmen unserer Mitarbeit in der Koordinierungsgruppe der brk-Allianz haben Huw und ich uns für die Änderung des Betreuungsrechtes von “ersetzender Entscheidungsfindung” hin zu “assistierter Entscheidungsfindung” im Betreuungsrecht ausgesprochen. Im Aufsatz gehen wir auf diese Frage näher ein. Der Aufsatz heisst: "Persönliche Anwaltschaft und unterstützte Entscheidungsfindung für Menschen mit Behinderungen" und ist in Gemeinsam leben 2/2016 erschienen.
Der zweite Aufsatz ist eine *Kritik der Handhabung der so genannten “Leichten Sprache”*. Aus unserer Sicht ist die so genannte Leichte Sprache kein Beitrag zur Barrierefreiheit. Wir beschreiben inhaltliche Fehler, die wir gesehen haben, und machen Vorschläge, wie man verständliche Sprache schreiben kann. Der Aufsatz “Barrierefreiheit und die so genannte Leichte Sprache. Kritische Anmerkungen zum System der Leichten Sprache” ist in der Zeitschrift Erwachsenenbildung und Behinderung (ZEuB) April 2016 (Ss.11-19) erschienen."
05/2016
STELLUNGNAHME ZUM BTG - auch die BAG Unterstützte Beschäftigung hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Da auch uns das Thema "Arbeit", vor allem echte Alternativen zur Werkstatt, sehr am Herzen liegt, veröffentlichen wir ihn hier:
05/2016
FLAGGE ZEIGEN ZUM BTG - Der Deutsche Behindertenrat hat gemeinsam mit anderen Fachverbänden und der Bundesbehindertenbeauftragten „Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz“ veröffentlicht, um jetzt politisch „Flagge zu zeigen“. Die Forderungen sind veröffentlicht unter:
http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID182110
Auch die LAG BW GLGL hat sich auf die lange Unterstützerliste setzen lassen.
05/2016
SEHR LUSTIG - Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung präsentierte der Kölner Verein mittendrin seinen neuen Inklusions-Spot "Sandkasten-Liebe":
https://www.youtube.com/watch?v=Ql80Wn11ZyE&feature=youtu.be
05/2016
PRESSEERKLÄRUNG ZUM KOALITIONSVERTRAG -
Wir werden ganz genau hinschauen!
Die Inklusion im neuen Koalitionsvertrag
Auch die Inklusion hat es auf Seite 33 in den grün-schwarzen Koalitionsvertrag geschafft.
"Inklusive Bildung stärken" ist die Überschrift. "Wir werden ganz genau hinschauen, ob das auch wirklich in den nächsten fünf Jahren geschieht", sagt Claudia Heizmann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" e.V.
Die LAG BW GLGL begrüßt, dass inklusive Bildungsangebote "auch unter Ressourcengesichtspunkten" gleichberechtigt neben den Sonderschulen stehen. "Damit ist klargestellt, dass inklusive Klassen nicht länger schlechter ausgestattet werden dürfen als zum Beispiel die Außenklassen der Sonderschulen."
Dass die Regierung, wie schon die grün-rote Vorgängerregierung, weiter das "Zwei-Pädagogen-Prinzip" betont, "wo es fachlich sinnvoll und möglich ist", ist aus LAG-Sicht irreführend. Weiterhin wird es in der Regel nur möglich sein, dass Sonderpädagogen stundenweise in inklusiven Klassen eingesetzt werden. "Es kommt darauf an, dass die allgemeinen Schulen inklusive Schulkonzepte entwickeln und sich zu ihrer eigenen Verantwortung für alle Kinder bekennen", so Claudia Heizmann, "hier hätten wir uns mehr Klarheit und Ehrlichkeit gewünscht."
Sprachlich nicht geglückt ist der Koalitionsvertrag bei der Formulierung, dass die Schulverwaltung inklusive Bildungsangebote "vorhält". Sie muss sie vielmehr entsprechend der Elternwünsche für die Kinder passgenau entwickeln. Denn darauf haben alle Kinder mit Behinderung einen gesetzlichen Anspruch, den der Koalitionsvertrag ebenfalls betont. Auch der Zusatz "ressourceneffizient" ist irreführend, weil Inklusion in Baden-Württemberg unter keinem Ressorcenvorbehalt steht. Die Formulierungen im Schulgesetz dazu sind viel enger gefasst.
"Es darf keine Inklusion nach Kassenlage geben", betont Claudia Heizmann, "Kosten dürfen nicht gegen ein Menschenrecht ausgespielt werden".
Völlig unzureichend sind für die LAG BW GLGL die Aussagen zur beruflichen Bildung. Hier ist lediglich von einer "verbesserten Durchlässigkeit" der Systeme die Rede. Dringend nötig sind inklusive Angebote im Übergang in den Beruf, die bislang noch fehlen.
04/2016
DISKRIMINIERUNG IN D: In Berlin wurde jetzt die Studie „Diskriminierung in Deutschland vorgestellt:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2016/20160419_PK_Umfrage.html;jsessionid=3D421CC6737B26279229E95EB101160D.2_cid332
Dazu Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Insgesamt 7,9 Prozent der Bevölkerung berichten von Diskriminierung wegen einer Behinderung oder Beeinträchtigung. Und von den Menschen, die eine Behinderung oder Beeinträchtigung haben, erlebte knapp ein Viertel (24,4 Prozent) in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung. Von einer inklusiven Gesellschaft sind wir leider noch weit entfernt.“
04/2016
PRIVATE SCHULEN UND INKLUSION - Am 1.8.2016 tritt der neue § 15 IIa SchulG in Kraft, der es ermöglicht, dass auch Lehrkräfte der privaten Sonderschulen (SBBZs) in inklusiven Klassen staatlicher allgemeiner Schule zum Einsatz kommen. Zur genauen Ausgestaltung hat das Kultusminsterium mit der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
04/2016
INKLUSIONSVERORDNUNG - Inzwischen ist auch die "Verordnung des Kultusministeriums über die Feststellung und Erfüllung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot" (SBA-VO) fertig und bereits am 8.3.2016 in Kraft getreten.
Verordnung
04/2016
CAUSA-TAGESSPIEGEL: Eine interessante Diskussion läuft bei „Tagesspiegel Causa“, dem neuen Portal des Tagesspiegels „für Argumente und Zusammenhänge“. „Wie lässt sich Inklusion in Deutschland umsetzen?“ heißt die Fragestellung, zu der sowohl die Frankfurter Rechtsanwälte Dr. Marcus Funke und Dr. Stefanie Valta, mit denen GLGL seit Jahren zusammenarbeitet, als auch Kirsten Ehrhardt um einen Beitrag gebeten worden sind. Hier kann man sie lesen:https://causa.tagesspiegel.de/wie-lasst-sich-inklusion-in-deutschland-umsetzen
3/2016
INKLUSIONSBEDINGTE UMBAUTEN - Eine Verwaltungsvorschrift konkretisiert jetzt das Gesetz zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion und regelt, wann das Land die Kosten z.B. für Umbauten übernimmt:
http://bildungsklick.de/pm/95480/inklusion-land-uebernimmt-kosten-fuer-inklusionsbedingte-umbauten-an-schulen/
Die Verwaltungsvorschrift gilt rückwirkend seit 1.8.2015.
03/2016
LEITLINIEN für die Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote hat das Kultusministerium formuliert. Damit künftig kein Schulleiter sagen kann, er habe ja gar nicht gewusst, wie man das macht und niemand habe ihm das je erklärt ...
Leitlinien
03/2016
KLAR KONVENTIONSWIDRIG - So kritisiert der Leiter der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Dr. Valentin Aichele, die Entwicklung der Inklusion ind Deutschland, vor allem in der Schule. Ein lesenswertes Interview, in dem er auch klare Worte zu dem von Poltikern immer wieder betonten "Elternwahlrecht" spricht:
http://www.news4teachers.de/2016/03/un-berichterstatter-aichele-kritisiert-die-entwicklung-der-inklusion-in-deutschland-als-klar-konventionswidrig/
03/2016
STELLE BEIM ZSL - Das ABS-Zentrum Selbstbestimmt Leben e.V. Stuttgart hat eine Stelle ausgeschrieben:
Stellenausschreibung
03/2016
NOCH MEHR WAHLPRÜFSTEINE - Auch der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung hat Wahlprüfsteine u.a. zum Thema Inklusion veröffentlicht. Auch sie sind sehr aufschlussreich:
Wahlprüfsteine
02/2016
UNSERE STELLUNGNAHME zum Anhörungsentwurf der "Inklusionsverordnung" haben wir dem Kultusministerium übermittelt.
Hier ist sie:
02/2016
INKLUSION JETZT! heißt das neue Buch von Wiltrud Thies, "ein Kompass zur Schul- und Selbstentwicklung in der Grundschule". Aus dem Klappentext: Von der inneren Haltung bis zur konkreten Unterrichtsorganisation: Navigieren Sie Ihr Schulschiff sicher in den Hafen der inklusiven Grundschule!
Info
02/2016
SUPERHELDIN GEGEN GEWALT - Das ist der Name einer Kampagne des bff (Bundesverband Frauenbveratungsstellen und Frauennotrufe), in der es darum geht, Frauen mit Behinderung zu stärken. Ein Element der Kampagne ist diser Comic-Erklär-Film, den es unter anderem in Leichter Sprache und mit Gebärdensprachdolmetschung im Internet gibt:
https://www.youtube.com/watch?v=sX5gD7l4eG8.
Den Blog zum Film gibt es unter www.superheldin-gegen-gewalt.de
02/2016
E-PAPER der FES-Veranstaltung u.a. mit Kirsten Ehrhardt: "Inklusion ist das Ziel Wie gelingt die Umsetzung?" war der Titel unserer Fachkonferenz im November vergangenen Jahres in Mannheim. Über 160 Personen aus den Bereichen Schule, Wissenschaft, Politik sowie Lehrer- und Elternvertretung nahmen an der Veranstaltung teil. In diesem E-Paper sind die Ergebnisse der Konferenz zusammengefasst:
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/12313.pdf
Anklickbar ist hier auch der Beitrag unserer Projektleiterin Kirsten Ehrhardt in der Diskussionsrunde:
https://www.youtube.com/watch?v=AROaa7kDIhA&feature=youtu.be
02/2016
ANHÖRUNGSENTWURF INKLUSIONSVERORDNUNG - Der Anhörungsentwurf für die "Verordnung über sonderpädagogische Bildungsangebote - SBA-VO", mit der das neue Schulgesetz konkretisiert wird, liegt jetzt vor. Da die LAG BW GLGL auch zu den anzuhörenden Verbänden gehört und bis 1.3. eine Stellungnahme abgeben wird, sind wir für Rückmeldung inklusionbewegter kritischer LeserInnen dankbar. Bitte an: beratung@lag-bw.de
Anhörungsentwurf
01/2016
INKLUSIONSCOACHES MIT BEHINDERUNG - das ist ein wirklich interessantes Projekt in Köln: Menschen mit Behinderung werden als Inklusionscoaches ausgebildet. "Inklusion an Schulen fördern und gleichzeitig Schwerbehinderte in Arbeit bringen: Diese Idee steckt hinter dem Projekt der Inklusionscoaches in Köln. Das Projekt ist deutschlandweit laut der Bundesagentur für Arbeit das erste seiner Art. Am 1. Mai 2015 hat das Modellprojekt begonnen, mit dem neun Stellen für Schwerbehinderte geschaffen wurden. Seit Juli arbeiten sie als Inklusionsberater an Kölner Schulen. Aktuell machen elf Einrichtungen mit. Bis Mai 2018 sind die Mittel gesichert. Mit Hilfe der Uni Köln wird das Projekt evaluiert."
Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.inklusion-in-der-schule-die-bessermacher.2f744745-ed35-4a03-bd1f-6428a19a038d.html
01/2016
MOBILITÄTS-SCOUTS GESUCHT - Um die Barrierefreiheit auf den Fernbuslinien in Deutschland zu überprüfen, sucht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. Mobilitäts-Scouts, die durch eine Testfahrt mit dem Fernlinienbus ihre Erfahrungen dokumentieren. Als „Testfahrer“ besonders geeignet sind Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung (Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehbehinderung, Seh- oder Hörbeeinträchtigung). Weitere Infos und Bewerbungsunterlagen für den Testfahrer-Workshop vom 17.-20.3. in Berlin unter:
http://www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/news-aktuellespresse/detailed-view/article/bsk-sucht-mobilitaets-scouts-fuer-fernbus-check/
01/2016
UMFRAGE ZU UB - die „Ergebnisse der 3. Bundesweiten Umfrage der BAG UB zur Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 38a SGB IX für das Jahr 2014“ liegen jetzt vor: http://bag-ub.de/ub/umfragen
12/2015
DIM ZUM 3. DEZEMBER: Anlässlich des Internationalen Tags für die Menschen mit Behinderung
Anlässlich des Internationalen Tags für die Menschen mit Behinderungen erklärt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Wir erwarten, dass die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit Priorität umgesetzt werden. Dazu gehören das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, aber auch die Einführung einer Längsschnittstudie zur Verbesserung der Datenlage, der sogenannte "Disability Survey". Ein Aufschieben oder ein Aufheben dieser Vorhaben aus welchen Gründen auch immer wäre menschenrechtlich unverantwortlich.
Zudem sollte der Entwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der vergangene Woche in Berlin vorgestellt wurde, intensiv überarbeitet werden. Dieser Entwurf ist sehr enttäuschend, weil er bei vielen Handlungsfeldern, zum Beispiel beim Schutz der Persönlichkeitsrechte, beim Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, bei der Psychiatrie und der rechtlichen Selbstbestimmung, keine systematische wie überzeugende Antwort auf die drängenden menschenrechtlichen Fragen bietet. Bereits im Mai haben die Vereinten Nationen in ihren Abschließenden Bemerkungen im Anschluss an die Staatenprüfung kritisiert, dass Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend achtet."ngen erklärt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Wir erwarten, dass die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit Priorität umgesetzt werden. Dazu gehören das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, aber auch die Einführung einer Längsschnittstudie zur Verbesserung der Datenlage, der sogenannte "Disability Survey". Ein Aufschieben oder ein Aufheben dieser Vorhaben aus welchen Gründen auch immer wäre menschenrechtlich unverantwortlich.
Zudem sollte der Entwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der vergangene Woche in Berlin vorgestellt wurde, intensiv überarbeitet werden. Dieser Entwurf ist sehr enttäuschend, weil er bei vielen Handlungsfeldern, zum Beispiel beim Schutz der Persönlichkeitsrechte, beim Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, bei der Psychiatrie und der rechtlichen Selbstbestimmung, keine systematische wie überzeugende Antwort auf die drängenden menschenrechtlichen Fragen bietet. Bereits im Mai haben die Vereinten Nationen in ihren Abschließenden Bemerkungen im Anschluss an die Staatenprüfung kritisiert, dass Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend achtet."
12/2015
KLARE WORTE ZU WERKSTÄTTEN - 53 Grad hat die UN-Berichterstatterin für Deutschland, die Engländerin Diane Kingston, zu den Aussagen des Fachausschusses in der Staatenprüfung über die geforderte "schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt" befragt. Leider mit dem Tenor "Wir Werkstätten möchten erhalten bleiben" (was UN-BRK-widrig ist) und "Wir Werkstattbeschäftigten wurden nicht gefragt" (was nicht stimmt), aber Mrs. Kingston lässt sich im Interview nicht die Butter vom Brot nehmen. U.a. in dieser Aussage: "Wenn es in der Frage der Werkstätten keine Fortschritte gibt, dann wird es Empfehlungen geben, die eindeutiger und detaillierter sind, mit klaren Zeitvorgaben. Wir sind kein Gericht, aber ein dauerhaftes Ignorieren der Empfehlungen wäre eine Provokation. Die behinderten Menschen selbst und die Medien werden die Empfehlungen als Prüfstein nutzen und die Regierung unter Druck setzen. Einzelpersonen und Gruppen können zudem ihre Rechte einklagen, zumal die Konvention ja geltendes Recht ist, in diesem Fall das Recht auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes unter gleichen Bedingungen."
Lesenswert: www.53grad-nord.com/663.html
12/2015
INKLUSIONSSTÄRKUNGSGESETZ - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens, das mit dem „Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ die Umsetzungder UN-Behindertenrechtskonvention auf Landes- und kommunaler Ebene voranbringen will. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat mit der Gesetzesinitiative ein Schlüsselprojekt für die bessere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht. Das Gesetz hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer.“
11/2015
AKTION FÜR BARRIEREFREIHEIT - Gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO ruft der Berliner Verein SOZIALHELDEN alle Menschen auf barrierefreie Orte zu kennzeichnen und dafür bei mapmyday.org mitzumachen: einem globalen sozialen Event für mehr Barrierefreiheit.
Start ist der 3. Dezember - der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Mit ein paar Klicks kann jeder auf der Online-Karte wheelmap eintragen, ob die Orte in seiner Umgebung für Rollifahrer zugänglich sind oder nicht.
www.mapmyday.org/
11/2015
INTERESSANT - Im Schuljahr 2015/16 gibt es in BW schon rund 6.000 inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler - im Schuljahr zuvor waren es lediglich halb so viele 3.100. Außerdem lernen 3.074 Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Außenklassen. Es gibt also schon jetzt, obwohl das neue Schulgesetz erst einige Monate in Kraft ist, schon fast doppelt so viele inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler als Kinder in Außenklassen.
(Quelle: Kultusministerium)
Der Verlag, der u.a. auch die Zeitschrift "Gemeinsam leben" herausgibt, stellt dort kontroverse Artikel zum Thema, Praxismaterialien und Tipps von Pädagoginnen und Pädagogen sowie von anderen Leuten aus der Praxis ein.
10/2015
KAMPAGNE GUTES BUNDESTEILHABEGESETZ - Insgesamt 136 ErstunterzeichnerInnen aus der Politik, der Verwaltung, der Wissenschaft, der Praxis und den Verbänden (u.a. auch Claudia Heizmann und Kirsten Ehrhardt) haben den Appell für eine inklusive Lösung für Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aus einer Hand unterstützt, siehe Anlage.
Der Appell, der vom Netzwerk Artikel 3 koordiniert wird, ist jetzt auch bei change.org unter folgendem Link eingestellt, so dass ihn jede(r) unterstützen kann:
http://tinyurl.com/q4pgdj2
10/2015
ARBEITSHILFE NORMENPRÜFUNG die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Insituts für Menschenrechte unterstützt mehrere Bundesländer bei der Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen mit Blick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Normenscreening). Dazu hat sie nun eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Mit der Arbeitshilfe können Bundes- und Landesverwaltungen in einem ersten Schritt grob prüfen, ob gesetzliche Regelungen mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Konflikt stehen ("Normenkonflikt") oder besondere Fragen aufwerfen und die Rechtsmaterie deshalb einer vertiefenden Prüfung unterzogen werden sollte. Das Ziel der anschließenden vertiefenden Prüfung besteht dann nicht nur darin, Normenkonflikte zu überwinden, sondern auch den gesetzlichen Rahmen für die Wahrnehmung der Menschenrechte besser auszugestalten. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Sonstiges/Allgemeines_Pruefraster_Normenpruefung_UN-BRK.pdf
09/2015
SOPHIE - Sophie aus Stuttgart war bereits vor zehn Jahren im Fernsehen zu sehen.
Jetzt ist sie erwachsen und findet ihren Weg.
Hier ist die Fortsetzung der Reportage bei "Gott und die Welt" zu sehen:
Sophie findet ihren Weg - Leben mit Down-Syndrom | www.DownSyndrom21.de
- Dauer: 29:21 von Down-Syndrom News 10.711 Aufrufe
www.youtube.com/watch?v=D1XHYSHPcM0
09/2015
INKLUSIONSMUSICAL IN STUTTGART - Deutschlands größtes Inklusionsmusical kommt nach Stuttgart. Am 22. September wird das Musical Grand Hotel Vegas in der Liederhalleaufgeführt. Mit dabei sind 6 Stuttgarter Tanzschulen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung seit vielen Monaten für ihren großen Auftritttrainieren. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es wird umgesetzt von der Patsy & Michael Hull Foundation aus Osnabrück und wird als Gemeinschaftsprojekt mit bundesweit mehr als 30 Tanzschulen in 10 Städten aufgeführt.https://www.facebook.com/hull.foundation/videos/469986836502846
Ticketshop unter
www.pm-foundation.de/ticketshop
http://www.pm-foundation.de/ticketshop
09/2015
DISKRIMINIERUNG IN DEUTSCHLAND - Am 1. September hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) die bisher größte Umfrage zum Thema „Diskriminierung in Deutschland“ gestartet. Bis zum 30. November können sich alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren zu ihren selbst erlebten oder beobachteten Diskriminierungserfahrungen äußern. Diese Umfrage, die gemeinsam mit dem Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung durchgeführt wird, soll Diskriminierungen sichtbar machen und klären, welche Auswirkungen Diskriminierungen auf Menschen haben und wie sie damit umgehen. Die Ergebnisse der Umfrage und Handlungsempfehlungen wird die Antidiskriminierungsstelle dem Deutschen Bundestag vorlegen:
www.umfrage-diskriminierung.de
07/2015
EHRENDOKTORIN MIT DOWN-SYNDROM - für eine junge Frau in den USA, die "sich weigerte, gesagt zu bekommen, was sie nicht kann – in jedem Bereich":
06/2015
TRAUER UM CHRISTA ROEBKE Dr. Christa Roebke, eine langjährige Kämpferin und Vordenkerin für Inklusion, Mitgründerin von "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen", ausgezeichnet mit dem Bundesverdienstkreuz, ist tot. Sie starb gemeinsam mit ihrem Mann Wofgang und ihrem Sohn Uli, dem sie so viel ermöglicht hatte, bei einem schweren Autounfall. Hier ein Nachruf von GLGL Bonn und von Jutta Schöler:
https://gl-bonn.de/aktuelles/neuigkeiten/132-trauer-um-dr-christa-roebke
06/2015
INKLUSION IM FUSSBALL - eine sehenswerte Reportage bei Sky ¸ber Fuflballfans mit Handicap und Guildo Horn:
https://docs.google.com/a/kgmediafactory.com/file/d/0B1W5Xn0hR7OZQ2xXRFZOSjBpS1k/edit?usp=docslist_api
06/2015
LACHWITZ-INTERVIEW ZUM INKLUSIVEN ARBEITSMARKT
Über die "abschließenden Bemerkungen" des UN-Fachausschusses zum Thema "Arbeit" hat 53° Nord ein interessantes Interview mit Klaus Lachwitz, dem Präsidenten von Inclusion International geführt, das wir hier abdrucken. Die internationale Behindertenorganisation betreut über 200 Mitgliedsverbände in 115 Ländern und hat ihren Sitz in London. Bis zu seiner Pensionierung 2011 war Klaus Lachwitz Justitiar und Geschäftsführer der Bundesvereinigung Lebenshilfe und aktiv an der Verfassung der UN-Behindertenrechtskonvention beteiligt.
Herr Lachwitz, was kritisiert der Ausschuss zur UN-BRK am deutschen Werkstätten-System?
Der Ausschuss ist „besorgt über die Segregation auf dem deutschen Arbeitsmarkt“. Er bemängelt finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder am Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern; dazu zähle der Anspruch auf Rente nach 20 Jahren Werkstatt-Arbeit, der gefährdet sei, wenn Beschäftigte vorzeitig die WfbM verlassen. Und der Ausschuss kritisiert, dass die Werkstätten nicht auf den Übergang in den Arbeitsmarkt vorbereiten und ihn häufig unzureichend fördern. Die Zahl der WfbM-Beschäftigten sei in den letzten zehn Jahren gestiegen, die Zahl der Übergänge aber äußerst geringgeblieben. Das sind die Fakten, die der Ausschuss seinen abschließenden Bemerkungen zugrunde gelegt hat. Deutschland, so stellte die Berichterstatterin des Ausschusses fest, sei das Land in Westeuropa, das den am stärksten segregierenden Arbeitsmarkt und ein segregierendes Schulsystem habe. Nirgends gingen so viele Menschen in WfbM und Sonderschulen. In den Abschließenden Bemerkungen ist die Rede von der „schrittweisen Abschaffung der Behindertenwerkstätten“. Wir wissen alle: Von heute auf morgen geht das nicht und das will auch keiner. Aber es muss eine Strategie auf politischer Ebene für einen inklusiven Arbeitsmarkt entwickelt werden. Wenn man die UN-BRK ernst nimmt, dann muss man viel mehr tun, als bisher getan worden ist.
Wie verpflichtend ist die Vorgabe des Ausschusses?
Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert. Die Konvention hat damit den Rang eines Bundesgesetzes erlangt. Also ist Deutschland als Vertragsstaat der UN-BRK verpflichtet, sie wie geltendes deutsches Gesetz umzusetzen. Nur, und das ist die Schwachstelle der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen, es gibt kein „Welt-Gericht“, das man anrufen könnte, wenn ein Land die Umsetzung verzögert. Und dennoch gilt: Deutschland muss geltendes Recht so verändern, dass Menschen mit Behinderungen, die bisher in Werkstätten beschäftigt werden, künftig mit entsprechender Unterstützung am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zur Umsetzung der UN-BRK weisen den Weg, der durch die Konvention vorgezeichnet ist. Deutschland hat sich auf internationaler Ebene dafür ausgesprochen, dass der Ausschuss hochrangig besetzt wird. Dann muss es die Hinweise und Forderungen des Ausschusses auch ernst nehmen. Daran werden wir international gemessen.
Wie lässt sich Ihrer Ansicht nach der Personenkreis der Werkstattbeschäftigten in den Arbeitsmarkt vermitteln?
In England sind alle Behinderten-Werkstätten geschlossen worden. Als ich davon hörte, wollte ich wissen, wie das vonstatten gegangen ist. Zwei Dinge habe ich mir näher angeschaut: Zum einen hat MENCAP, einer der weltgrößten Verbände für Menschen mit einer geistigen Behinderung, der eigene Einrichtungen und Dienste unterhält, eine Fachabteilung eingerichtet, die ausschließlich die Aufgabe hat, Arbeitgeber zu finden, die bereit sind, Menschen mit geistiger Behinderung zu beschäftigen. Die Experten der Fachabteilung sind ständig in Gesprächen mit diversen Unternehmen. Wenn ein Arbeitgeber Distanz signalisiert, wird eine Aufklärungskampagne gestartet und auf gute Praxis-Beispiele verwiesen. MENCAP London ist damit sehr erfolgreich.
Und zum zweiten investiert MENCAP sehr viel, um Menschen mit einer geistigen Behinderung gezielt auf eine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dazu zählt zum Beispiel das Fahrtraining. Es hat mich tief beeindruckt, eine Gruppe von 30 Menschen mit geistiger Behinderung im Alter zwischen 18 und 30 Jahren zu erleben, die präzise und in leichter Sprache geschult werden, sich im Londoner U-Bahn- und Bussystem zurechtzufinden. Es sind individuelle Trainingsmaßnahmen, denn alle wohnen in verschiedenen Stadtteilen von Groß-London. Wenn sie sich dann allein durch den Londoner Verkehr bewegen können, versucht MENCAP, sie mit Arbeitsassistenz auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Alles Dinge, die so bei uns nicht stattfinden. MENBCAP ist stolz darauf, dass es inzwischen in London gelungen ist, fast alle Werkstatt-Beschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Die WfbM liegen bei uns oft so, dass man sie nur mit den Fahrdiensten erreichen kann. Das verhindert häufig die Selbständigkeit und Inklusion der Menschen mit Behinderung. Allerdings gibt es dafür auch eine Erklärung. In der Nachkriegszeit gab es für Menschen mit einer geistigen Behinderung kein Recht auf Bildung, keine Arbeit und keine Teilhabe. Die Schaffung von Sonderschulen und „Geschützten Werkstätten“ war deshalb in den 60er und 70er ein großer und ein notwendiger Fortschritt. Aber die Zeiten haben sich gewandelt.
Wie steht es mit dem Wunsch- und Wahlrecht derjenigen, die in der Werkstatt bleiben wollen?
Jeder Mensch muss wählen können, wo und wie er in einem inklusiven Arbeitsmarkt arbeiten will. Das ist die klare Botschaft des Art. 27 UN-BRK. Dieses Wahlrecht aber hat ein Mensch mit geistiger Behinderung meistens nicht. Er ist fast ausschließlich auf die WfbM angewiesen. Eltern sagen oft: „Unsere Töchter und Söhne fühlen sich wohl in der Werkstatt, die Qualität stimmt, sie wollen da bleiben!“ Das ist alles nachvollziehbar, doch es wird oft etwas Entscheidendes übersehen: Um wirklich entscheiden zu können, müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung Alternativen kennen! Wenn man nur an eine WfbM herangeführt wird, wie kann man sich dann entscheiden? Die UN-BRK erklärt in Art. 3 in unmissverständlicher Weise, dass zur Menschenwürde die Autonomie eines Menschen gehört, und zwar einschließlich des Rechts, freie Entscheidungen treffen zu können! Entscheiden kann man aber nur, wenn man Alternativen kennt und sie ausprobieren kann. Dazu ein Beispiel: Erst wenn ein Beschäftigter sechs Wochen in einer Bäckerei unter inklusiven Bedingungen, d.h. mit Arbeitsassistenz gearbeitet hat und sich dann mit der Frage befasst, ob er in einer Bäckerei arbeiten oder in die Werkstatt zurückkehren will, ist er dabei, eine wirklich eigene Entscheidung zu treffen. Die Wahlmöglichkeiten auf der Grundlage von Alternativen sind für mich der zentrale Punkt.
Was muss der Gesetzgeber tun und in welchem Zeitraum?
Das ist schwierig zu beantworten. Keine Frage, man braucht sicherlich Jahre, um einen inklusiven Arbeitsmarkt mit alternativen Arbeitsmöglichkeiten aufzubauen. Außenarbeitsplätze der WfbM sind ein wichtiger erster Schritt, aber sie müssen perspektivisch in reguläre Arbeitsplätze umgewandelt werden können. Es müssen Modelle erprobt werden, wie man das seinerzeit mit dem Persönlichen Budget getan hat. Arbeitsassistenten müssen geschult und Arbeitgeber müssen qualifiziert werden. Dazu bedarf es öffentlicher Mittel. Es geht vor allem um die praktischen Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz zu erlangen. Natürlich muss man sich auch Gedanken darum machen, wie Fehlanreize gestoppt werden könnten und Alternativmodelle der sozialen Sicherung und Altersversorgung, wie sie zur Zeit bei einer WfbM-Beschäftigung gewährt werden, diskutieren. Und einführen. Für ganz entscheidend halte ich, dass ein bedarfsdeckendes Persönliches Budget für Arbeit in viel größerer Form als bisher zur Verfügung gestellt wird. Dann könnte der Mensch mit Behinderung frei entscheiden, ob er das Budget verwendet, um sich z.B. Arbeitsassistenz auf dem freien Arbeitsmarkt zu beschaffen, oder ob er den Geldbetrag für einen Werkstattplatz verwenden will. Geld ist ein wichtiges Steuerungsmittel. Das wissen wir doch alle! Wenn das ernsthaft überlegt würde, käme einiges in Bewegung, da bin ich mir sicher.
Der Gesetzgeber muss schon deshalb etwas tun, weil sich seit der Ratifikation der UN-BRK durch Deutschland im Jahr 2008 kaum etwas verändert hat. Es kann nicht sein, dass Maßnahmen wie die Unterstützte Beschäftigung letztlich nur in kleinem Maße greifen. Man muss eine Stufe tiefer ansetzen und ein Bewusstsein bei Arbeitgebern schaffen, dass es sich lohnt, Menschen mit einer geistigen Behinderung zu beschäftigen. Dies setzt voraus, dass die notwendige Arbeitsassistenz und die Errichtung behindertengerechter Arbeitsplätze mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird. Außerdem sollte erwogen werden, Zielvorgaben ins Gesetz schreiben: dass zum Beispiel Arbeitgeber besonders gefördert werden, die Kooperationsverträge mit Werkstätten abschließen, dass die Schaffung von Außenarbeitsplätzen oder die Umwandlung von Außenarbeitsplätzen in reguläre Arbeitsverhältnisse innerhalb bestimmter Fristen besonders honoriert werden, dass Maßnahmen gefördert werden, die es zum Beispiel Werkstätten in Ballungsgebieten ermöglichen, selbst Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes zu werden, indem sie sich öffnen und Konzepte für eine gemeinsame Beschäftigung von behinderten und nichtbehinderten Menschen entwickeln. Das System der Beschäftigung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist erstarrt. Es bedarf der Flexibilisierung nicht gegen, sondern unter Einbeziehung der Werkstätten. Alles andere ist unrealistisch und demotiviert alle Beteiligten. Aber der Gesetzgeber kann Druck erzeugen und sollte dies auf positive Weise tun, indem er die Werkstattträger nicht allein lässt, bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen mit Zuschüssen unterstützt und notwendige Trainingseinheiten und Qualifizierungsmaßnahmen finanziert. Deutschland hat die UN-BRK ohne Vorbehalt ratifiziert, auch um im Ausland als Vorzeigeland glänzen zu können. Doch wenn es um die Umsetzung der UN-BRK im Arbeitsleben geht, dann taucht Deutschland ab.
Und was bedeutet das für die aktuelle Reform des Bundesteilhabegesetzes?
Als vor 15 Jahren das SGB IX verabschiedet wurde, hat man frühzeitig erkannt, dass das zersplitterte Rechte der Rehabilitation und Teilhabe nur vereinheitlicht werden kann, indem auch viele andere Gesetze geändert werden. Es wurde deshalb ein Gesetzespaket geschnürt, das zum Beispiel auch umfassende Änderungen des Sozialhilferechts enthielt. Wenn das geplante Bundesteilhabegesetz auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben regeln und den Inhalt des Art. 27 UN-BRK umsetzen soll, dann muss der Gesetzgeber erneut ein umfassendes Gesetzeswerk präsentieren, das zum Beispiel auch auf Veränderungen der im SGB IX und in der Werkstättenverordnung geregelten Vorschriften für die WfbM zielt und zum Beispiel den Übergang aus der WfbM in einen inklusiven Arbeitsmarkt mit in den Fokus des Reformvorhabens „Bundesteilhabegesetz“ stellt. Wir benötigen ein umfassendes Gesetzespaket, das die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes in viel stärkerem Maße fördert und unterstützt als das, was wir bisher an rechtlichen Regelungen vorfinden.
Tiefgreifende Veränderungen, wie sie die UN-Konvention einfordert, benötigen politische Mehrheiten und breite Unterstützung. Insbesondere aus der "Betroffenenszene" heraus müssen sich gemeinsam mit den Leistungsanbietern neue Initiativen entwickeln. Das ist ein schwieriger Prozess. Gibt es in Deutschland bei den Trägern der Behindertenhilfe die gleiche Bereitschaft wie bei MENCAP in London, die Dinge in die Hand zu nehmen und Widerstände auszuhalten? Solange man in Deutschland viele Familien nicht davon überzeugen kann, dass alles dafür getan wird, alternative Arbeitsplätze im freien Markt zu schaffen, die wirklich "inklusiv" und genauso gut unterstützt und sozial gesichert sind wie der Platz in der Werkstatt, wird sich wenig bewegen. Deshalb ist ein umfassendes Bundesteilhabegesetz so wichtig.
Quelle: 53° Nord Agentur und Verlag, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, Kassel
06/2015
INKLUSIONSRAP - "Inklusion bringt den Flow - hebt eure Hände hoch" haben Lisa Reimann von www.inklusionsfakten.de und der Rapper Graf Fidi ihren Inklusions-Rap genannt, der pünktlich zur Preisverleihung des Jakob-Muth-Preises für inklusive Schulen fertig geworden ist:

05/2015
KEINE WEICHEN HIN ZU EINEM INKLUSIVEN SCHULSYSTEM GESTELLT - auch nicht in Rheinland-Pfalz, trotz Schulnovelle - darauf weist "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" Rheinland-Pfalz anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung noch einmal eindrücklich hin, auch in leichter Sprache:
04/2015
INKLUSION SCHAFFEN WIR - ist der Titel einer neuen Kampagne von "miteinander e.V." aus Köln: http://www.inklusion-schaffen-wir.de/ Claudia Heizmann und Kirsten Ehrhardt zeigten sich solidarisch und machten auf der REHAB ein Foto mit der Schablone, mit deren Hilfe man das Motto überall hinsprayen kann:

UNSERE PRESSEERKLÄRUNG ZUR STAATENPRÜFUNG - Dringenden Handlungsbedarf sieht der UN-Fachausschuss bei der Umsetzungder Behindertenrechtskonvention BRK in Deutschland. Dieses Ergebnis der Staatenprüfung ("Concluding observations"), das am Freitagveröffentlicht wurde, kommt nicht überraschend. Vor allem bei der Bildung gab es für Deutschland eine deutliche Rüge: Die UN erwartet von Deutschland, sofort eine Strategie mit Zeitzielen zu entwickeln, um ein inklusives Bildungssystem in hoher Qualität zu schaffen - und zwar verbindlich und einklagbar in allen Bundesländern.Dazu gehört auch, das sagt der Ausschuss ganz klar, der Abbau des Sondersystems - "scale down segregated schools", um Inklusion überhaupt erst zu ermöglichen. "Das ist auch eine Rüge für die Landesregierung", kommentiert Claudia Heizmann, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" die klaren Worte aus Genf. "Dennzeitgleich zur Erklärung des UN-Fachausschusses plant die Landesregierung unverdrossen weiterhin ein Schulgesetz, in dem von einem Abbau des Sonderschulsystems nicht die Rede ist." Es findet sich darin auch keine Spur eines gesteuerten Tranformationsprozesses weg von der Separation hin zur Inklusion. Heizmann: "Damit bleibt Baden-Württemberg weit hinter den Vorgaben aus Genf zurück. Niemand kann jetzt noch sagen, er habe das bei der Gesetzesnovellierung nicht gewusst!"
04/2015
ERGEBNISSE DER STAATENPRÜFUNG - Der UN-Fachausschuss hat seine "concluding observations" veröffentlicht - und Deutschland so einige Kritik ins Stammbuch geschrieben:
Convention
04/2015
700.000 € für MODELLPROJEKTE - stellt das Sozialministerium BW zur Verfügung. Bis Mitte Juni 2015 können sich Selbsthilfeorganisationen,Behinderteneinrichtungen, Kommunen, Vereine und Initiativen um eine Förderung im Rahmen von „Impulse Inklusion“ bewerben. Das Programm läuft bis Ende 2016. Ein Schwerpunkt liegt auf Projekten, die den Inklusionsgedanken in den Bereichen „Selbstbestimmtes Wohnen und Nachbarschaft“ aufgreifen und damit neue Wege des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderungen außerhalb stationärer Angebote beschreiten. Wichtig ist auch, dass in den geförderten Projekten Menschen mit und ohne Behinderungen die Projekte im Sinne einer Teilhabe in allen Lebensbereichen gemeinsam entwickeln, planen, durchführen und auswerten:
Ausschreibung
04/2015
HANDBUCH ERSCHIENEN - Bei der Bundeszentrale für politische Bildung ist ein Handbuch zur Behindertenrechtskonvention erschienen. Herausgegeben wurde es (neben Elke Diehl) von Prof. Dr. Theresia Degener, einer sehr engagierten Kämpferin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Mitglied im UN-Ausschuss. In der Schriftenreihe ist es Band 1506, hier kann man es bestellen:http://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/202216/handbuch-behindertenrechtskonvention
04/2015
WAS LÄUFT SCHIEF - bei der Umsetzung der Inklusion in Deutschland?
Interessante Diskusionssendung ("Campus und Karriere") im Deutschlandfunk u.a. mit Dr. Valentin Aichele und Eva-Maria Thoms:
http://www.deutschlandfunk.de/note-mangelhaft-was-laeuft-schief-bei-der-umsetzung-der.680.de.html?dram:article_id=315468
04/2015
ZSL-AKTION ZUM 5.5. - Das Zentrum Selbstbestimmt Leben in Stuttgart möchte alle Mitstreiter für die Rechte behinderter Menschen auf eine Aktion hinsichtlich des Protestages am 05. Mai in Stuttgart aufmerksam machen: "Nachdem das Bundeskabinett beschlossen hat, die 5 Milliarden Euro Zuschuss für die Kommunen nicht zweckgebunden für die Eingliederungshilfe zur Verfügung zu stellen, sehen wir die Umsetzung für ein modernes Bundesteilhabegesetz in Gefahr.
Wir möchten deshalb mit einer Protestaktion am Stuttgarter Schlossplatz auf die aktuellen Entwicklungen zum Teilhabegesetz aufmerksam machen.
Geplant ist außerdem, dass bundesweit von allen ZsL’s ähnliche Aktionen stattfinden werden. Wir sind ebenfalls bemüht den Landesbeauftragten für behinderte Menschen Gerd Weimar für die Aktion zu gewinnen.
„Versprochen ist Versprochen … Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen“.
Dienstag, 05. Mai 2015, Schlossplatz Stuttgart
Nähere Details (z.B. Uhrzeit und Ablauf der Veranstaltung) teilen wir Ihnen zu gegebener Zeit mit. Um ein möglichst breites Bündnis zu schaffen, laden wir Sie herzlich ein an dieser Aktion teilzunehmen.
03/2015
STAATENPRÜFUNG IM INTERNET - am 26.+27.03.
Die Staatenprüfung der UN kann im Internet live verfolgt werden unter
www.treatybodywebcast.org und zwar am Donnerstag, 26. März von 15-18 Uhr und am Freitag, den 27. März, von 10-13 Uhr. Das Deutsche Institut für Menschenrechte informiert über Twitter, die Aktion Mensch über Facebook und Twitter und die BRK-Allianz auf kobinet. Die Anhörung der Zivilgesellschaft am Donnerstag vormittag ist nicht öffentlich und wird nicht im Netz übertragen. Die Concluding Observations für Deutschland werden am 13. April beschlossen.
http://www.focus.de/familie/schule/im-fall-tamina-teufel-mutter-kaempft-um-normalitaet-fuer-geistig-behinderte-tochter_id_4553023.html
02/2015
WAHLRECHT FÜR ALLE - Anlässlich der Bürgerschaftswahl am 15. Februar in Hamburg fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Länder auf, das Wahlrecht zügig nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
auszugestalten.
Das Wahlrecht muss dringend auf alle Erwachsenen mit Behinderungen ausgeweitet werdenì, erklärt Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle. Noch immer könnten nicht alle Menschen mit Behinderungen in Deutschland an einem zentralen Vorgang der
demokratischen Willensbildung teilhaben. Das gelte auch für Hamburg.
Aktuelle Wahltermine verstreichen, ohne dass die Länder ihr Wahlrecht an die Behindertenrechtskonvention angepasst habenì, kritisiert Aichele. Ein trauriges Ergebnis nahezu sechs Jahre nach Inkrafttreten der Konvention für Deutschland. Die diskriminierenden Klauseln in den
Gesetzen der Länder und des Bundes müssten zügig gestrichen werden. Dass abgewartet werde, was in der vom Bundesministerium f¸r Arbeit und Soziales beauftragten Studie zum Wahlrecht herauskommt, bewertet die Monitoring-Stelle als Verzögerungstaktik und menschenrechtlich nicht vertretbar.
Laut Monitoring-Stelle betreffen die gesetzlichen Ausschlüsse Personen, bei denen die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde und Menschen mit psycho-sozialen Beeinträchtigungen, die sich aufgrund einer strafgerichtlichen Anordnung im Maflregelvollzug befinden, also eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Es ist davon auszugehen, dass Deutschland für dieses schwerwiegende Umsetzungsdefizit schon im März dieses Jahres von den Vereinten Nationen gerügt wird, gab die Monitoring-Stelle weiter zur Kenntnis. Deutschland werde am 26./27. März 2015 durch das unabhängige UN-Gremium zur UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.
02/2015
INDEX CONTRA LEITFADEN - ein interessanter Blick über den Tellerrand: Das Netzwerk Inklusion Bayern hat den internationalen Inklusionsindex mit dem bayerischen Inklusionsleitfaden verglichen. Zweiter kommt dabei nicht besonders gut weg.
09/2014
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